Nach aktuellem Stand werden sich für das Steuerjahr 2023 keine Änderungen ergeben. Die eingereichte NVB gilt jeweils bei der entsprechenden Marke, d. h. Ihre Opel Direktbank NVB gilt nur für die Opel Direktbank und die Stellantis Direktbank NVB gilt nur für Ihre Konten bei der Stellantis Direktbank. Für spätere Steuerjahre werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Was bedeutet es für meine NVB (Nichtveranlagungsbescheinigung), wenn ich bei Opel Direktbank und Stellantis Direktbanken Geldanlagen habe?
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Die Abführung des Kirchensteueranteils Ihrer Abgeltungssteuer an das Finanzamt erfolgt automatisch, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober.
Hinweis: Sie können bis zum 30. Juni jeden Jahres für das folgende Steuerjahr dem Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Eine Abführung seitens der Opel Direktbank findet dann nicht mehr statt. Als Folge wird Sie das Finanzamt auffordern eine Steuererklärung abzugeben.
Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer aller Kontoinhaber und der Personen, die über Ihre Geldanlage bei der Opel Direktbank verfügen können, an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Vermeiden Sie die wiederholte Eingabe Ihrer Daten und eröffnen Sie Ihr Konto erst, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer zur Hand haben. Bei Abschluss einer Geldanlage für Ihr Kind benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes sowie die der/des gesetzlichen Vertreter(s).
Tipp: In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Was ist die Steueridentifikationsnummer?
Die Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben wird. Sie ist elfstellig und nicht identisch mit der Steuernummer oder der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN).
Sie können den Freistellungsauftrag befristet oder unbefristet erteilen.
Freistellungsaufträge sind grundsätzlich vom 1. Januar (bzw. Beginn der Geschäftsverbindung) bis 31. Dezember eines Jahres gültig.
Sie können allerdings eine automatische Übernahme der Freistellungsdaten für das Folgejahr in Ihrem Opel Direktbank eBanking einstellen, in dem Sie den Freistellungsauftrag „bis auf weiteres“. erteilen. Eine rückwirkende Einrichtung des Freistellungsauftrages für bereits abgelaufene Kalenderjahre ist nicht möglich.
Eine Vielzahl von Staaten hat in den letzten Jahren Vereinbarungen getroffen, die den gegenseitigen Austausch steuerrelevanter Daten ihrer Staatsbürger vorsehen. FATCA und CRS sind Bestandteile dieses Informationsaustauschs und sollen die Steuerehrlichkeit weltweit fördern.
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, das den automatischen Austausch steuerrelevanter Daten zwischen diesen beiden Staaten regelt. Hierdurch wird eine effektive Besteuerung sichergestellt, wenn eine Person in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig ist und Einkünfte aus Kapitalerträgen in anderen Ländern erwirtschaftet. FATCA hat zudem das Ziel, der Steuerhinterziehung von US-steuerpflichtigen Bürgern und/oder Unternehmen entgegenzuwirken und damit zugleich das Steueraufkommen zu erhöhen.
In Anlehnung an dieses Abkommen haben sich zwischenzeitlich mehr als 90 Staaten und Gebiete auf den gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten verständigt. Hierzu wurde ein einheitliches Verfahren – der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt.
Im Rahmen dieser Abkommen ist die Opel Direktbank als deutsches Finanzinstitut dazu verpflichtet, Daten einer ausländischen Steuerpflicht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Vom BZSt werden folgende Daten an die zuständige ausländische Steuerbehörde übermittelt: Die gesetzlich erforderlichen Daten, Steueridentifikationsnummer(n), Kontonummer(n), Kontosalden und Kapitalerträge.
Wann betrifft mich FATCA/CRS und was muss ich beachten?
Wenn Sie ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig/steuerpflichtig sind, betrifft Sie FATCA und CRS nicht. In diesem Fall müssen Sie nichts tun. Wenn Sie eine steuerliche Ansässigkeit/Steuerpflicht außerhalb Deutschlands besitzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Rahmen Ihrer Kontoeröffnung erhalten Sie von uns ein Formular, das Sie bitte ausgefüllt an uns zurück senden. Sie versichern uns damit auch, dass Sie uns, sollte im Laufe der Zeit eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands entstehen, alle relevanten Daten jederzeit mitteilen. Sollten Sie bereits Kunde bei der Opel Direktbank sein, erhalten Sie von uns ein separates Formular.
Darüber hinaus prüfen wir unsere Kundendaten regelmäßig auf Indizien, die auf eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands hindeuten. Sollte uns hierbei ein Indiz bei Ihnen auffallen, werden Sie von uns benachrichtigt.
Weitere Informationen und Veröffentlichungen zu den aktuellen Gesetzen und Vorschriften sowie alle benötigten Unterlagen erhalten US-Personen u. a. auf der Internetseite der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde. Zusätzlich steht die Außenstelle des IRS (Internal Revenue Service) der US-amerikanischen Botschaft in Berlin für Rückfragen von US-Personen bzgl. einer ggf. erforderlichen Steuererklärung in den USA sowie für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen zu CRS haben, finden Sie ausführliche Information auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Wie Sie aus der Presse und anderen Quellen entnommen haben, fällt der Solidaritätszuschlag seit dem Jahr 2021 je nach Höhe des Einkommens weg oder wird abgeschmolzen. Dabei kommt es auf die steuerliche Situation des Einzelnen an.
Bei Kapitalerträgen (Zinsen) sind Banken jedoch nach wie vor verpflichtet, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihren steuerlichen Berater.
EINZEL-FREISTELLUNGSAUFTRAG:
Die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags ist bequem im Opel Direktbank eBanking unter dem Menüpunkt „Service“ unter „Freistellungsauftrag“ möglich. Dort können Sie auch bestehende Daten einsehen. Der erteilte Auftrag gilt für alle unter Ihrem Namen geführte Geldanlagen.
GEMEINSCHAFTS-FREISTELLUNGSAUFTRAG:
Melden Sie sich im Opel Direktbank eBanking an. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Service“ und klicken Sie dort auf „Freistellungsauftrag“. Laden Sie sich dort das Formular „Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ herunter. Senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an die Opel Direktbank. Wir richten dann gerne den gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag für Sie ein.
FREISTELLUNGSAUFTRAG FÜR KINDER:
Melden Sie sich im Opel Direktbank eBanking an. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Service“ und klicken Sie dort auf „Freistellungsauftrag“. Laden Sie sich dort das Formular „Freistellungsauftrag für Minderjährige“ herunter. Senden Sie dieses ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die Opel Direktbank. Wir richten dann gerne den Freistellungsauftrag für Ihr Kind ein.
Nach aktuellem Stand werden sich für das Steuerjahr 2023 keine Änderungen ergeben. Für 2023 werden wir zwei Jahressteuerbescheinigungen (eine für die Opel Direktbank und eine für die Stellantis Direktbank) erstellen, die wie gewohnt in das jeweilige OnlineBanking eingestellt werden Für spätere Steuerjahre werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:
- für Alleinstehende: von 801 Euro auf 1.000 Euro
- für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 Euro auf 2.000 Euro
Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.
BEISPIELE:
- Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 Euro erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 Euro angepasst.
- Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 Euro erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 Euro x 24,844% = 75 Euro, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 Euro berücksichtigt wird.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.
WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.
Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.
Sie erhalten Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Vorjahr jeweils bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres in Ihr ePostfach im Opel Direktbank eBanking. Diese können Sie sich künftig ausdrucken und im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSITIONEN IHRER JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG
Kapitalerträge: Die Zeile „Kapitalerträge“ enthält alle Zinserträge, die Sie im abgelaufenen Kalenderjahr bei der Opel Direktbank erwirtschaftet haben.
In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag: Jeder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Person steht der sogenannte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zu. Zusammenveranlagten Ehegatten steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe können vom Steuerabzug befreit werden. Hierfür reichen Sie uns bitte einen entsprechenden Freistellungsauftrag ein.
Die Position „In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag“ gibt Aufschluss darüber, in welcher Höhe Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag bei der Opel Direktbank ausgeschöpft haben, sofern Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Falls Sie bisher davon abgesehen haben, einen Freistellungsauftrag einzureichen, haben Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Möglichkeit, den vollständigen Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer: Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. D.h. sämtliche Kapitalerträge werden nach Berücksichtigung Ihres Freistellungsauftrags mit 25 % besteuert. Die Zeile „Kapitalertragsteuer“ zeigt die Höhe der von der Opel Direktbank abgeführten Kapitalertragsteuer für Ihre Geldanlagen. Die Höhe der Kapitalertragsteuer dient als Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer. Sofern Sie einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, führen wir für Sie zusätzlich zum Solidaritätszuschlag Kirchensteuer ab. Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich in der Regel an der Höhe der zu zahlenden Kapitalertragsteuer und einem länder- beziehungsweise konfessionsabhängigen Prozentsatz, der in vielen Fällen zwischen 8 % und 9 % liegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Kapitalertragsteuer von 25 % verringert, sofern eine Kirchensteuerpflicht besteht.
Die Opel Direktbank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Hinweise keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Für weitere Informationen befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
ERSATZSTEUERBESCHEINIGUNG
Eine Ersatzsteuerbescheinigung erhalten Sie über das Formular Auftrag zur Ausstellung einer Ersatz Steuerbescheinigung.
Haben Sie bei der Opel Direktbank und auch bei der Stellantis Direktbank Konten? Dann möchten wir auf die folgenden Regeln hinweisen:
- Es ist steuerrechtlich nicht zulässig, dass Sie bei einer Marke einen Einzel Freistellungsauftrag (FSA) und bei der anderen Marke einen gemeinsamen FSA hinterlegen.
- Es ist steuerrechtlich nicht zulässig, dass Sie bei einer Marke einen FSA und bei der anderen Marke eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) hinterlegen.
- Die Summe der bei beiden Marken hinterlegten FSA darf bei einem Einzel-FSA 1.000 Euro und bei einem gemeinsamen FSA 2.000 Euro nicht übersteigen. Sollte dies der Fall sein und die Inanspruchnahme größer als der vorgenannte Schwellwert sein, erfolgt durch uns eine Nachbelastung von Steuern bzw. eine Meldung an das Finanzamt.
- Ein bei einer Marke eingestellter FSA/NVB gilt rechtlich auch für die andere Marke, am Ende des Jahres werden wir eine Konsolidierung über beide Marken hinweg durchführen, so dass evtl. nicht ausgenutzte Freibeträge einer Marke bei der anderen Marke Anwendung finden.
- Eine unterjährige Reduzierung des hinterlegten FSA unter den in Anspruch genommenen Betrag ist bei der jeweiligen Marke nicht möglich. Der FSA kann in diesem Fall erst mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr herabgesetzt werden.
Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen rund um den Jahreswechsel.
TERMIN/FRIST | WO BZW. WIE? | |
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Jahressteuerbescheinigung (zur Vorlage beim Finanzamt) | bis 31. März 2025 | in Ihrem ePostfach im Opel Direktbank eBanking Weitere Informationen |
Freistellungsauftrag für 2024 | bis 30. Dezember 2024 | per Auftrag über das Opel Direktbank eBanking |
Freistellungsauftrag für 2025 | ab sofort | per Auftrag über das Opel Direktbank eBanking |
Nichtveranlagungsbescheinigung | bis 30. Dezember 2024 | Einreichung im Original |
Verfügungen auf Referenzkonto (Gutschrift vor Weihnachten) | bis 20. Dezember 2024, 14:00 Uhr | per Überweisung über das Opel Direktbank eBanking |
Verfügungen auf Referenzkonto (Gutschrift in 2024) | bis 27. Dezember 2024, 14:00 Uhr | per Überweisung über das Opel Direktbank eBanking |
Kundenservice Erreichbarkeit | Bitte haben Sie Verständnis, dass wir am 24., 25. und 26. Dezember 2024 sowie am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 aufgrund der Feiertage nicht erreichbar sind. An allen anderen Tagen erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr. |